Klarstellung „Hundekot“

Mich haben über verschiedene Wege Rückmeldungen zur Causa „Hundekot“ erreicht. Jeder kann seine Meinung äußern, egal ob per Mail, einem Telefonat oder sogar über einen eigenen Artikel (oder „Leserbrief“). Dabei kann auch jeder seine eigenen Meinungen haben. Da sich hier einige dazu Gedanken machen, was gut ist, finde ich es wichtig nochmals etwas Klarheit in die Thematik zu bringen.

Es haben sich zwei voneinander abzugrenzende Aktionen überschnitten. Zum Einen gab es aus einer privaten Initiative heraus einen Flyer, den jeder den Initiatorinnen bekannte/n Hundebesitzer/innen – egal ob in irgendeiner „Gruppe“ oder nicht – im Briefkasten gefunden hatte (soweit mir bekannt).Das zweite war der Artikel im Mitteilungsblatt „aktuell“ Nr. 4/2025 (siehe auch Hunde, wo er nicht hingehört!), welcher von der Ortsgemeinde ist und bewusst eine plakative Darstellung hatte, um Aufmerksamkeit und Sensibilisierung zu erzeugen. Dieser hatte den Anlass, dass einmal mehr sich Leute beschwert haben und der Gemeindearbeiter Hundekot an präsenten Orten entfernen musste. Denn niemand möchte in Kot treten, dass dieser beim Rasenmähen um die Ohren fliegt oder in einem frisch gemachten Beet zu sehen ist. Somit geht es hier nicht um Hundekot, welcher an Stellen ist wo normalerweise niemand entlang geht bzw. gehen sollte.

Das Thema „Hundekot“ ist nicht neu, so hatte bereits mein Amtsvorgänger seit 2020 jährlich einen Artikel auf wir-in-weinaehr.de und/oder im Mitteilungsblatt veröffentlichen müssen. Nachfolgend einmal die Überschriften:

  • „Problem mit freilaufenden Hunden und liegen gelassenem Hundekot“ (2020)
  • „Hundekot ist ein Ärgernis“ (2021)
  • „Immer wieder Ärger mit dem Hundekot“ (2022)
  • „Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und in Anlagen!“ (2023)

Wichtig ist nochmals hervorzuheben, dass es viele vorbildliche Hundebesitzer/innen gibt, welche die Hundekotbeutel korrekt entsorgen und sogar extra nochmal 100m zum Mülleimer zurückgehen oder den Hundekotbeutel mit nach Hause nehmen. Diese Personen sind nicht angesprochen und sollten sich eigentlich auch nicht angesprochen fühlen.Allerdings sind es leider die negativen Beispiele, die Aufmerksamkeit erlangen. Und dies ärgert sowohl Nicht-Hundebesitzer/innen als auch vorbildliche Hundebesitzer/innen.

Nachfolgende Punkte dienen nochmal zur Klarheit – auch beim Thema „Leinenpflicht“:

  • Im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau gilt eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen vom 26.09.2019 (diese kann auf der Webseite der VG BEN nachgelesen werden).
  • § 2 Abs. 3 dieser Gefahrenabwehrverordnung: Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die Tiere öffentliche Anlagen und Gehflächen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigenHundehalter und Hundeführer sind nebeneinander und in gleicher Weise zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen verpflichtet (Auszug).
  • Nach § 2 Abs. 2 dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb der bebauten Ortslage nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen (wie z.B. der Bachweg) sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbarwerden. Ausgenommen hiervon sind Blindenhunde, sofern sie als solche gekennzeichnet werden.
  • Nach §2 Abs. 3 in öffentlichen Anlagen (wie z.B. dem Dorfplatz oder den Spielplätzen mit Bolzplatz) dürfen Hunde nicht ohne geeigneten Führer ausgeführt oder ohne Leine laufen gelassen werden. Auf Kinderspielplätzen sind Hunde gänzlich untersagt.
  • Zuwiderhandlungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrenabwehrverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (max. 5000 €).

Ich bitte um entsprechende Beachtung, Vernunft und Rücksicht aufeinander.

Rückfragen gerne im persönlichen Gespräch.

Florian Schliemann, Ortsbürgermeister