Am 20.03.2025 trat die neue Straßenreinigungssatzung mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „aktuell“ in Kraft und ersetzte damit die über 50 Jahre alte Straßenreinigungssatzung.
Die neue Straßenreinigungssatzung regelt was wie zu reinigen / säubern ist und mit der Anlage die Zuständigkeit wer wo die Reinigung zu übernehmen hat.
Da das Thema immer wieder zu Fragen führte, soll mit dem Flyer „Straßenreinigung in Weinähr – Kurz gefasst“ etwas mehr Klarheit geschaffen werden.

Über die Straßenreinigungssatzung hinaus
- Bäume, Hecken, Sträucher oder sonstige Pflanzen dürfen nicht den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen. Hierzu gehören auch Gehwege. Somit sollten beispielsweise keine Äste in die Straße reinragen (auf die LKW-Höhe ist zu achten!) oder Hecken den Gehweg verschmälern.
- Die Gemeindegräben sind freizuhalten, sodass diese jederzeit begangen werden können. Somit sind Bäume und Hecken zurückzuschneiden, sobald diese in den Gemeindegraben hineinragen. Der Gemeindegraben selbst ist dann von der Ortsgemeinde freizuhalten. Ein freiwilliges Freihalten bzw. Freischneiden der Gemeindegräben durch die jeweiligen Anwohner wäre wünschenswert, ist aber selbstverständlich kein muss. Ausnahmen bilden hier schriftliche Vereinbarungen. Sollte sich jemand unsicher sein, ob ein Gemeindegraben an seinem Grundstück vorbeiführt, kann sich gerne beim Ortsbürgermeister melden.
- In der Rhein-Zeitung vom 23.08.2023 gab es den Artikel „Grundstück als Lagerfläche – Grenzen des Erlaubten“. Dieser beschäftige sich damit, was auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich kann jeder auf seinem Grundstück machen, was er will. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass jede Person unterschiedliche Ansichten darüber haben kann, was ordentlich oder unordentlich und was noch nutzbar oder bereits Müll ist. Dementsprechend kann man hier nur daran appellieren hier maßvoll zu agieren, sodass sich jeder in Weinähr wohlfühlen kann. Im Zweifel versucht respektvoll miteinander zu sprechen und nehmt Rücksicht aufeinander.
Nichtsdestotrotz gibt es aber auch gesetzliche Grenzen bei der Lagerung auf dem eigenen Grundstück: Sobald es Risiken für Menschen und Umwelt gibt, bewegen wir uns im Unerlaubten, was mitunter ein sehr hohes Bußgeld nach sich ziehen kann.
Letztendlich dient die Straßenreinigungssatzung dafür, dass Weinähr wohnlich, schön und sicher bleibt. Das gelingt allerdings nur zusammen und nur wenn jeder – sprich wörtlich – vor seiner eigenen Haustür kehrt.
Diese Punkte – mit zusätzlichen Beispielen – können auch jederzeit unter Straßenreinigung eingesehen werden.
Florian Schliemann, Ortsbürgermeister