
Zur Kirmes wurde, wie bereits berichtet, der Dorfplatz gesäubert und dabei natürlich auch von Hundekot beseitigt. Innerhalb von wenigen Tagen wurde die Wiese am Dorfplatz dann wieder zur Hundetoilette umfunktioniert.
Dementsprechend möchte ich nochmals auf folgendes hinweisen: Im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau gilt eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen vom 26.09.2019 (diese kann auf der Webseite der VG BEN nachgelesen werden). § 2 Abs. 3 dieser Gefahrenabwehrverordnung: Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die Tiere öffentliche Anlagen und Gehflächen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Hundehalter und Hundeführer sind nebeneinander und in gleicher Weise zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen verpflichtet (Auszug). Zuwiderhandlungen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrenabwehrverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (max. 5000 €). |
Ich bitte um entsprechende Beachtung, Vernunft und Rücksicht aufeinander.
Ansonsten muss dies leider künftig bei Missachtung beim Ordnungsamt zur Anzeige gebracht werden, was ich allerdings nicht hoffe!
Alle vorbildlichen Hundebesitzer sind hier nicht mit angesprochen. Hier möchte ich für ein vorbildliches Verhalten danken!
Rückfragen gerne im persönlichen Gespräch.
Florian Schliemann, Ortsbürgermeister