Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Gäste,
unsere Straßen und öffentlichen Plätze in Weinähr sind nicht nur Verkehrsflächen – sie sind Ortsbild, Treffpunkt und Visitenkarte unseres schönen Dorfes. In letzter Zeit wurde vermehrt beobachtet, dass Anhänger – oft tagelang – auf öffentlichen Parkplätzen oder an Straßenrändern abgestellt werden.
Auch wenn dies in Einzelfällen erlaubt sein mag, bitten wir dringend um Rücksichtnahme:
➡️ Bitte parken Sie Anhänger möglichst nicht im öffentlichen Raum
➡️ Nutzen Sie private Flächen oder geeignete Stellplätze
📍 Wichtig: Auf Gemeindeflächen wie dem Wanderparkplatz am Gelbach (alter Buswendeplatz) ist das Abstellen von Anhängern verboten.
💡 Beispiel:
Ein Wanderer freut sich auf die Natur – doch der Wanderparkplatz ist von einem leeren Anhänger blockiert. Oder eine Familie sucht einen Parkplatz für den Kindergeburtstag – aber da steht ein Hänger, seit Tagen unbewegt.
📖 Was sagt das Gesetz?
Laut § 12 Abs. 3b StVO dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug nur bis zu 14 Tage im öffentlichen Raum abgestellt werden. Die Gemeinde hat zudem das Recht, für ihre Flächen striktere Regeln zu erlassen – was (noch) nicht gemacht wird (außer den Wanderparkplätzen am Buswendeplatz).
🙌 Gemeinsam für ein schönes Weinähr!
Wir bitten alle herzlich um Mitwirkung für ein sauberes, ordentliches und faires Ortsbild. Rücksicht kostet nichts – bringt aber viel.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Euer Florian / Ihr Florian Schliemann
(Ortsbürgermeister Weinähr)