Erinnerung an die Pflichten im Winter ❄️

Im Winter hat jeder Eigentümer und jede Eigentümerin gemäß der Straßenreinigungssatzung pflichten zu erfüllen.
Hiermit wird an diese entsprechend erinnert.

❄️ Was gilt im Winter?

👉 Schnee und Glätte müssen zeitnah nach dem Schnellfall oder der Glätteentstehung beseitigt werden. Gehwege sind freizuhalten. Straßen ohne Gehwege sind mindestens 1,5 m breit freizuhalten. Besonders gefährliche Fahrbahnstellen sind zu streuen.

🌨️ Wie wird bei Glätte gestreut?

👉 Nur mit Sand, Asche, Granulat oder Sägemehl. Salz nur bei extremer Glätte oder an besonderen Stellen wie Treppen.

⚠️ Die Ortsstraßen werden nicht durch die Ortsgemeinde freigemacht – nur in extremen Situationen und auf Anweisung.

Details: 🌐 Straßenreinigung