Im Winter hat jeder Eigentümer und jede Eigentümerin gemäß der Straßenreinigungssatzung pflichten zu erfüllen.
Hiermit wird an diese entsprechend erinnert.
❄️ Was gilt im Winter?
👉 Schnee und Glätte müssen zeitnah nach dem Schnellfall oder der Glätteentstehung beseitigt werden. Gehwege sind freizuhalten. Straßen ohne Gehwege sind mindestens 1,5 m breit freizuhalten. Besonders gefährliche Fahrbahnstellen sind zu streuen.
🌨️ Wie wird bei Glätte gestreut?
👉 Nur mit Sand, Asche, Granulat oder Sägemehl. Salz nur bei extremer Glätte oder an besonderen Stellen wie Treppen.
⚠️ Die Ortsstraßen werden nicht durch die Ortsgemeinde freigemacht – nur in extremen Situationen und auf Anweisung.
Details: 🌐 Straßenreinigung



