In der Gemeinderatssitzung vom 10.08.2026 wurden eine neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung verabschiedet und wurde im Amtsblatt vom 24.09.2026 veröffentlicht
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Der Grund für die neuen Satzungen liegt im neuen Bestattungsgesetz, welches am 27.09.2025 in Kraft getreten ist und bis Ende September 2026 überall umgesetzt sein musste.
U.a. sind folgende Neuerungen nun möglich:
- Tuchbestattung: Eine Bestattung ohne Sarg, nur im Leichentuch, ist jetzt möglich. Das gilt aus religiösen Gründen und auch dann, wenn die verstorbene Person es in einer Totenfürsorgeverfügung so festgelegt hat. Tuchbestattungen finden auf den üblichen Feldern für Erdbestattungen statt.
- Ausbringen der Asche: Auf dem Friedhof wird eine eigene Fläche ausgewiesen, auf der die Asche verstreut werden kann (Streuwiese). Die Namen der Verstorbenen können auf Wunsch auf einer Plakette an einer Gedenktafel daneben stehen. Diese Plaketten bringt ausschließlich die Ortsgemeinde an. Auch das Ausbringen der Asche auf öffentlichen Flächen außerhalb des Friedhofs ist in der Satzung vorgesehen. Dafür fallen Gebühren an.
- Sternenkinder: Für Sternenkinder und Totgeburten gibt es eigene Grabstätten.
Weitere Details zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz können direkt beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit nachgelesen werden. Die aktuell gültige Satzung ist immer auf der Webseite der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau zu finden.
Weitere Informationen zum Friedhof in Weinähr können auf weinaehr.de unter „Wichtiges > Friedhof“ nachgelesen werden.


