Friedhofssatzung & Gebühren
Die aktuell gültige Fassung der Friedhofssatzung ist auf der Seite der VG Bad Ems-Nassau zu finden: https://www.vgben.de/gemeinden/weinaehr/satzungen/
Bestattung in Weinähr
Die Anmeldung und alle Formalien zur Bestattung laufen über die Verbandsgemeindeverwaltung.
Weitere Informationen sind der Webseite der VG Bad Ems-Nassau unter Bestattung zu entnehmen.
Nutzungsfläche
Rote Fläche: Diese Fläche wird nicht mehr neu belegt.
Grüne Fläche: Urnenwiesengräber
Braune Fläche: Leichenhalle
Graue Fläche: Kriegsgräber

Urnenwiesengräber
Mit Veröffentlichung der neuen Friedhofssatzung am 04.09.2025 im Mitteilungsblatt „Aktuell“ der Verbandsgemeinde Bad Ems Nassau, ist auf dem Friedhof in Weinähr auch möglich Urnenwiesengräber als Bestattungsform zu wählen.
Flächen der Urnenwiesengräber


Wasser am Friedhof
Das Wasser am Friedhof ist aufgrund des Frostschutzes der Leitungen über die Wintermonate abgestellt.
Das Wasser am Friedhof ist vom 01.11. bis 01.04. abgestellt. In dieser Zeit sollte man nicht mit dem Wasser am Friedhof rechnen und dies bei eventuellen Bepflanzungen im Frühjahr beachten.
Der letztendliche Zeitpunkt zum Ab- bzw. Anstellen des Wassers beeinflusst das Wetter. Dementsprechend kann auch außerhalb des oben genannten Zeitraums kurzfristig das Abstellen des Wassers notwendig sein (z.B. gemeldeter Frost über mehrere Tage).
Ob Wasser am Friedhof verfügbar ist oder nicht, kann nachfolgender Info entnommen werden.
Status Wasser am Friedhof: abgestellt
